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Bauernbundinfo


26. Juni 2007

Bauernbund-Info 09/07       
26. Juni 2007

SPÖ lässt Marktordnungs-Verhandlungen aus parteitaktischen Gründen platzen

AUSGANGSLAGE:
Der Verfassungsgerichtshof hat eine Reparatur des Marktordnungsgesetzes bis zum30. Juni 2007 gefordert. Der Bauernbund setzt sich bereits seit vorigem Jahr massiv für eine Reparatur ein, um für unsere Bäuerinnen und Bauern Rechtssicherheit und Planbarkeit zu gewähren. Es geht immerhin um 700 Mio. Euro, welche zu 100% aus dem EU-Haushalt finanziertwerden. Das sind ca. 5.000 Euro pro landwirtschaftlichen Betrieb und Jahr. Die SPÖ hat heute die Verhandlungen aus parteipolitischen Gründen platzen lassen.

INHALT:
Für die Bauern besteht durch die unverständliche Haltung der SPÖ, die offensichtlich wieder ein Mal wortbrüchig geworden ist, keine Rechtssicherheit mehr und Gelder werden durch diese völlig untragbare Vorgangsweise in Brüssel liegen gelassen. Für die österreichischen Milchbauern bedeutet dies ab 01. Juli 2007: Keine Handelbarkeit von Quoten, keine Zuteilung aus der nationalen Reserve und zusätzlich ist mit Strafzahlungen in Höhe von 17 Mio. Euro zu rechnen. Des Weiteren können die Mutterkuhprämie nicht ausbezahlt und offene Härtefälle nicht abgewickelt werden.

WAS DIE ANDEREN WOLLEN:
Die SPÖ ist in zwei Lager gespalten. Die Regierungsmitglieder stehen zum Regierungsprogramm und weitgehend zu Kanzler Gusenbauer. Der Parlamentsklub unter dem Kommando von Josef Cap macht jedoch was er will.

  • Im Regierungsprogramm ist die Umsetzung des MOGs verankert.
  • Der Ministerrat beschließt einstimmig den Entwurf zum Marktordnungsgesetz
  • Im SPÖ Klub will man davon nichts wissen und führt parteipolitisch motivierte Scheinverhandlungen anstatt inhaltlich  zu arbeiten.

Ein internes Schreiben der SPÖ mit folgendem Wortlaut wurde dem Bauernbund zugespielt: Eine harte Verhandlungsführung ist zu empfehlen, da eine Reparatur nötig – die Klientel der ÖVP ist davon mehrheitlich betroffen – Druck durch PKs & Öffentlichkeitsarbeit empfehlenswert! „ÖVP hilft Bauern nicht! Wir schon!“

UNSER STANDPUNKT:
Die Marktordnung und die Marktordnungsmaßnahmen sind grundsätzlich ein Schutz für die bäuerliche Landwirtschaft gegen die vorhandenen Liberalisierungstendenzen. Wir sind jederzeit für Gespräche bereit und werden weiter hart im Interesse unserer bäuerlichen Betriebe verhandeln, um Rechtssicherheit und Planbarkeit zu gewährleisten.

BAUERNBUND KÄMPFTE VON ANFANG AN
Bereits am 27. März 2006 wurde der Entwurf zum Marktordnungsgesetz in Begutachtung geschickt. Am 24. Mai 2006 gab es bereits die ersten internen Gespräche mit der SPÖ im Landwirtschaftsministerium, denn für das MOG ist eine 2/3 Mehrheit im Parlament notwendig. Danach hat sich die SPÖ aufgrund von parteipolitischen Diskussionen ein Jahr lang nicht mehr um dieses Thema gekümmert.
Von Seiten der ÖVP gab es in den Verhandlungen immer Bestrebungen ein gutes Ergebnis für unsere bäuerlichen Familienbetriebe zu erreichen. In sieben Verhandlungsrunden im Parlament haben wir unsere Bemühungen gezeigt. Wir haben die besten Experten von Seiten des BMLFUW und der LKÖ eingebunden. Ca. 700 Arbeitsstunden dafür verwendet den Verhandlungspartner fachlich zu informieren. Obwohl es in praktisch allen Sachfragen schon Übereinstimmung gab, hat unser Koalitionspartner die Gespräche scheitern lassen.

DAS BEDEUTET FÜR DIE BAUERN IM KONKRETEN:
Durch das nicht Zustandekommen des MOGs 2007 tritt für ca. 130.000 bäuerliche Betriebe ab 1. Juli 2007 Folgendes ein:

  • Milchquoten können zwischen den Bauern nicht mehr gehandelt werden. Das heißt, dass viele erfolgreiche Milchbauern keine Weiterentwicklungsmöglichkeit haben.
  • Die Milchbauern werden ca. 17 Mio. Euro zusätzliche Strafzahlungen nach Brüssel leisten müssen, da die Berechnungsgrundlagen für die österreichische Milchquote wegfallen.
  • Neu zur Verfügung stehende Milchquoten können nicht verteilt werden und bleiben in dernationalen Reserve ungenützt liegen
  • Offene Härtefälle bei bäuerlichen Betrieben können nicht mehr abgegolten werden
  • Die Molkereien sind nicht mehr verpflichtet, die Strafzahlungen bei einer Überlieferung an den Bund weiterzugeben. D.h. im Falle der Nichtablieferung dieser Strafzahlungen an den Gemeinschaftshaushalt kürzt die Kommission die Agrarausgaben automatisch für alle Landwirte in Österreich.
  • Die Auszahlung der Mutterkuhprämie (77 Mio. Euro), welche besonders vielen Berg- und Biobauern zu Gute kommt, kann nicht mehr erfolgen. Außerdem kann die Kalbinnenprämie von 10,4 Mio Euro nicht ausbezahlt werden.
  • Aufgrund der unzureichenden nationalen Bestimmungen ist die Auszahlung an die Bauern nicht immer innerhalb der EU-Zahlungsfristen möglich. Dadurch werden diese Zahlungen nicht mehr durch den Gemeinschaftshaushalt finanziert.

Ziel der Marktordnungszahlungen war die Sicherung des hohen Lebensmittelstandortes Österreich. Unser oberstes Verhandlungsziel war es von Anfang an, ein gutes Ergebnis und eine zeitgerechte Umsetzung des MOG neu für unsere Bauern zu erreichen

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